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Was ist eine Mietbürgschaft und wer kann bürgen?

In Zeiten steigender Mietpreise ist es häufig schwierig genug, eine Wohnung zu finden. Dies gilt besonders für Azubis, Studenten und Geringverdiener. Kommt dann noch eine hohe Mietkaution dazu, platzt der Traum von der eigenen Wohnung schnell. Als Alternative zur Mietkaution und als Sicherheit für den Vermieter kommt hier die Mietbürgschaft ins Spiel. Doch was ist eine Mietbürgschaft genau, wer kann überhaupt bürgen und welches Risiko geht der Bürge damit ein? Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte zur Mietbürgschaft.

Was ist eine Mietbürgschaft und was macht ein Bürge?

Bürgschaften gibt es überall: beim Aufnehmen eines Darlehens, beim Autokauf und eben beim Unterzeichnen eines Mietvertrags. In dem Fall spricht man von einer Mietbürgschaft. Doch was ist eine Mietbürgschaft eigentlich? Sie dient dem Vermieter als Absicherung gegen eventuelle Mietausfälle oder wenn in der Wohnung Schäden durch den Mieter entstehen. Sie kann vom Mieter also als Alternative zur Mietkaution vorgeschlagen werden. Oft kommt es auch vor, dass der Mieter die Miete nicht alleine aufbringen kann. Gerade durch erhebliche Mietsteigerungen in den letzten Jahren haben daher zum Beispiel Azubis, Studenten, Rentner und andere Geringverdiener trotz Einführung der Mietpreisbremse Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Die Mietbürgschaft dient dem Vermieter dann als zusätzliche Sicherheit. Der Vorteil für Sie als Mieter liegt auf der Hand: Sie müssen kein Geld überweisen, sondern nur beim Vermieter eine Bürgschaftsurkunde hinterlegen. Die Bürgschaft muss zwingend schriftlich hinterlegt werden.

Was sind die wichtigsten Arten der Mietbürgschaft?

Zunächst wird unterschieden zwischen der Ausfallbürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft muss sich der Vermieter aufgrund der sogenannten “Einrede der Vorausklage” bis zum letzten Mittel ,meist die Zwangsvollstreckung, an den Mieter wenden. Erst danach können eventuell bestehende Restforderungen gegenüber dem Bürgen geltend gemacht werden. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Der Vermieter kann sich also jederzeit auch direkt an den Bürgen wenden.

Wie bereits beschrieben, kann die Bürgschaft einerseits als Alternative zur Mietkaution dienen oder andererseits als zusätzliche Sicherheit, wenn der Mieter die Miete nicht alleine zahlen kann. In letzterem Fall garantiert sie, dass die Miete regelmäßig und pünktlich gezahlt wird. Man spricht dann von der eigentlichen Mietbürgschaft, die meist eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist. Wird sie jedoch nur als Ersatz für die Mietkaution genutzt, ist sie mit weniger Risiko für den Bürgen verbunden. Dies nennt man Kautionsbürgschaft. Ähnlich wie die Mietkaution, ist auch die Kautionsbürgschaft auf drei Nettokaltmieten beschränkt.

Wer kann bürgen und welches Risiko hat der Bürge?

Wenn Sie nun die Bürgschaft einer Kaution vorziehen, stellt sich die Frage, wer für Sie bürgen kann. Für eine reine Kautionsbürgschaft können Sie sich an Ihre Bank oder einen Dienstleister bzw. eine Versicherung wenden. Die Bank führt in der Regel zuerst eine Bonitätsprüfung durch. Bei einem zu hohen Risiko für die Bank wird sie nicht bürgen. Bei erfolgreichen Prüfung übernimmt die Bank gegen die Zahlung einer monatlichen Gebühr Ihre Bürgschaft. Auch andere Dienstleister und Versicherungen verlangen Gebühren dafür, dass sie die Kaution für Sie hinterlegen.

Für eine Mietbürgschaft, die mehr als nur eine Alternative zur Kaution darstellt, werden häufig private Bürgschaften getätigt. Dies sind in der Regel selbstschuldnerische Bürgschaften von Privatpersonen, also Familie oder Freunden. Vor allem bei Studenten und Azubis übernehmen meistens die Eltern die Bürgschaft. Der Vermieter verlangt dann normalerweise einen Einkommensnachweis der Eltern. Um den Vermieter von sich zu überzeugen, sollten Sie diese bereits bei der Besichtigung dabei haben, da er einen Bürgen und somit den Mieter auch ablehnen kann. Grundsätzlich sollte eine Bürgschaft nicht als Gefallen angesehen werden, sondern gut durchdacht sein. Das Risiko ist für den Bürgen bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft höher als etwa für eine Bank. Mietausfälle aufgrund von Krankheit oder plötzlicher Arbeitslosigkeit des Mieters kommen schneller als gedacht. Die Kosten können in der Folge die Höhe einer Kaution übersteigen, wenn Gerichts- oder Anwaltskosten hinzukommen. Allerdings bezieht sich das Risiko des Bürgen nur auf Kosten, die aus dem Mietverhältnis entstehen. Für anderweitige Kosten haftet er nicht.

Insgesamt bietet Ihnen die Mietbürgschaft Möglichkeiten, wenn Sie Probleme haben, die Kaution zu zahlen oder wenn die Miete zu hoch ist. Doch bei privaten Bürgschaften sollten Sie vorsichtig sein und prüfen, ob nicht eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung sinnvoller ist. Bedenken Sie die Risiken für den Bürgen und dass Sie mit der Bürgschaft in erster Linie den Vermieter überzeugen müssen.

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